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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 1 R 213/08   

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https://dejure.org/2012,8582
LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 1 R 213/08 (https://dejure.org/2012,8582)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.02.2012 - L 1 R 213/08 (https://dejure.org/2012,8582)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 (https://dejure.org/2012,8582)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 1 R 213/08
    Der Arbeitnehmer muss zum Selbständigen selber und nicht zu einem Dritten in einem formalen sozialversicherungsrechtlichen Rechts- und Pflichtenverhältnis stehen (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R -, Rdnr. 24, juris).
  • LSG Bayern, 13.07.2005 - L 1 R 4208/04

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Selbstständige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 1 R 213/08
    Hierfür ist im Zeitpunkt der Aufnahme des Auftrages eine vorausschauende Betrachtung vorzunehmen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 -, Rdnr. 26, juris).
  • SG München, 24.03.2006 - S 27 R 2642/05
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 1 R 213/08
    Er beruft sich im Übrigen, neben dem bereits erwähnten Urteil des Sozialgerichts Aachen, auf die von ihm eingereichten Urteile des Sozialgerichts Itzehoe vom 20. Januar 2006 (S 5 RA 10/03), des Sozialgerichts München vom 24. März 2006 (S 27 R 2642/05) und des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01. März 2007 (S 6 (27) RA 270/03).
  • SG Aachen, 26.03.2004 - S 8 RA 87/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 1 R 213/08
    Im Übrigen berief er sich auf ein Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 26. März 2004 (S 8 RA 87/03).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständig Tätigen - Tätigkeit auf Dauer und

    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 22; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - L 14 R 579/14 - juris Rdnr. 53; Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 28; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 194).

    Dass der Kläger berechtigt war, den auf unbestimmte Dauer geschlossenen Vertrag vom 13. November 2011 mit der A. L. GmbH zu kündigen, steht der erforderlichen Dauerhaftigkeit nicht entgegen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 24).

    Tätigkeiten in einem unbedeutenden Umfang werden dann angenommen, wenn ein Selbständiger mehrere Auftraggeber hat, von denen einer ein Auftragsvolumen von mehr als fünf Sechstel abdeckt (Bayerisches LSG, Urteil vom 3. Juni 2016 - L 1 R 679/14 - juris Rdnr. 36; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 19; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 191; Reinhardt, SGB VI, 4. Aufl. 2018, § 2 Rdnr. 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - L 7 R 2030/19

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Versicherungsvermittlers mit

    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 22; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - L 14 R 579/14 - juris Rdnr. 53; Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 28; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 194).

    Tätigkeiten in einem unbedeutenden Umfang werden dann angenommen, wenn ein Selbständiger mehrere Auftraggeber hat, von denen einer ein Auftragsvolumen von mehr als fünf Sechstel abdeckt (Senatsurteil vom 6. Februar 2020 - L 7 R 3948/18 - juris Rdnr. 35; Bayerisches LSG, Urteil vom 3. Juni 2016 - L 1 R 679/14 - juris Rdnr. 36; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 19; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 , § 2 Rdnr. 191; Reinhardt, SGB VI, 4. Aufl. 2018, § 2 Rdnr. 20).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2023 - L 16 BA 71/20

    Sozialversicherungspflicht - Selbstständigkeit - Beschäftigung -

    Bei einer im Voraus begrenzten, lediglich vorübergehenden Tätigkeit für einen Auftraggeber (insbesondere bei projektbezogenen Tätigkeiten) liegt jedoch regelmäßig keine Dauerhaftigkeit der Tätigkeit für einen Auftraggeber vor, wenn die Begrenzung innerhalb eines Jahres liegt (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 -, juris Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Berater im

    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (LSG Sachsen-Anhalt 16.02.2012, L 1 R 213/08, juris Rn 22; Bayerisches LSG 17.12.2015, L 14 R 579/14, juris Rn 53; Bayerisches LSG 13.07.2005, L 1 R 4208/04, juris Rn 28).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2012 - L 21 R 387/12

    Sozialversicherungspflicht - Selbstständiger Informatiker - Tätigkeit im

    Das Erfordernis, im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig zu sein, wird von der Praxis als erfüllt angesehen, wenn der Betroffene mindestens 5/6 seiner gesamten Einkünfte aus den zu beurteilenden Tätigkeiten alleine aus einer dieser Tätigkeiten erzielt (Grintsch, a. a. O.; Fichte, a. a. O., Rdnr. 84; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil v. 16.02.2012 - L 1 R 213/08 - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2020 - L 7 R 4020/17
    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (Urteil des Senats vom 6. Februar 2020 - L 7 R 3948/18 - juris Rdnr. 33; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Februar 2012 - L 1 R 213/08 - juris Rdnr. 22; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - L 14 R 579/14 - juris Rdnr. 53; Urteil vom 13. Juli 2005 - L 1 R 4208/04 - juris Rdnr. 28; Pietrek in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013 [Stand 4. Januar 2019], § 2 Rdnr. 194).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - L 5 R 1137/14
    Hierfür sei im Zeitpunkt der Aufnahme des Auftrages eine vorausschauende Betrachtung vorzunehmen (im Ganzen erstmals Bayerisches LSG Urt. v. 13.07.2005 - L 1 R 4208/04, juris; im Anschluss: LSG Baden-Württemberg Urt. v. 08.08.2006 - L 9 R 4947/04, juris; LSG Berlin-Brandenburg Urt. v 27.06.2007 - L 16 R 1458/06, juris; Bayerisches LSG Urt. v. 15.10.2009 - L 14 R 463/06, juris; LSG Sachsen-Anhalt Urt. v. 16.02.2012 - L 1 R 213/08, juris; LSG Berlin-Brandenburg Urt. v 13.12.2012 - L 21 R 387/12 WA, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 213/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,124810
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 213/08 (https://dejure.org/2011,124810)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.05.2011 - L 1 R 213/08 (https://dejure.org/2011,124810)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - L 1 R 213/08 (https://dejure.org/2011,124810)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 213/08
    Die Berufung sei unter dem Aktenzeichen L 9 AS 462/06 beim Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen anhängig gewesen und inzwischen abschlägig entschieden worden (Urteil vom 27. April 2010).

    Im Übrigen hat das LSG in dem vom Kläger angestrengten Berufungsverfahren gegen die ARGE die (auch) dort gegen die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit geltend gemachten Einwände des Klägers für unbegründet erachtet und die Berufung mit Urteil vom 27. April 2010 (L 9 AS 462/06) zurückgewiesen.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 213/08
    Die Vorschrift des § 4 VAHRG, die vom Gesetzgeber im Anschluss an ein Urteil des BVerfG aus dem Jahre 1980 (28. Februar 1980, 1 BvL 17/77) erlassen wurde, ist zu keiner Zeit verfassungsrechtlich beanstandet worden, auch nicht vom BVerfG in seinem weiteren Urteil aus dem Jahre 1989 (5. Juli 1989, 1 BvL 11/87).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 213/08
    Die Vorschrift des § 4 VAHRG, die vom Gesetzgeber im Anschluss an ein Urteil des BVerfG aus dem Jahre 1980 (28. Februar 1980, 1 BvL 17/77) erlassen wurde, ist zu keiner Zeit verfassungsrechtlich beanstandet worden, auch nicht vom BVerfG in seinem weiteren Urteil aus dem Jahre 1989 (5. Juli 1989, 1 BvL 11/87).
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 213/08
    Hierzu sei mitzuteilen, dass das BVerfG in einer Entscheidung aus dem Jahre 2008 (vom 11. November 2008, 1 BvL 3/05 u.a.) entschieden habe, dass die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer AR wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit gemäß § 237 Abs. 3 SGB VI mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar seien.
  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 213/08
    Die rentenversicherungsrechtlichen Vorschriften zur Anhebung der Altersgrenzen bei der AR wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeit sowie die damit vorgenommene Absenkung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme sind nach der Rechtsprechung sowohl des BSG als auch des BVerfG recht- und verfassungsmäßig (siehe nur: BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2009, 1 BvR 1631/04 = NZS 2009, Seite 621; BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008, 1 BvR 3/05; BSG, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 25/03 R).
  • BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 3/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zur Entschädigung wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 213/08
    Die rentenversicherungsrechtlichen Vorschriften zur Anhebung der Altersgrenzen bei der AR wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeit sowie die damit vorgenommene Absenkung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme sind nach der Rechtsprechung sowohl des BSG als auch des BVerfG recht- und verfassungsmäßig (siehe nur: BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2009, 1 BvR 1631/04 = NZS 2009, Seite 621; BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008, 1 BvR 3/05; BSG, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 25/03 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 R 563/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 213/08
    Dem hat sich der erkennende Senat zuletzt wieder in einer Entscheidung aus dem Jahre 2010 angeschlossen (Urteil vom 24. Februar 2010, L 1 R 563/07).
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